Die Studierenden melden sich am Anfang des Studiums bei ihrer Kantonal- oder Landeskirche an. In Absprache mit den Verantwortlichen für die Studierendenbetreuung wählen sie bei ihrer zuständigen Kirche (in der Regel die Kirche ihres ursprünglichen Wohnorts) eine Mentorin oder einen Mentor aus. Falls eine gewünschte Pfarrperson nicht aufgelistet ist, nehmen sie Kontakt mit der zuständigen Landeskirche auf.
Mentor oder Mentorin können nicht die Leitung des EPS oder des Lernvikariats übernehmen.
Eine Mentorin oder ein Mentor begleitet nicht mehr als zwei Studierende gleichzeitig.
Das Anmeldeformular wird elektronisch ausgefüllt, von den Studierenden, dem Mentor oder der Mentorin und den Verantwortlichen der Landeskirche unterzeichnet und ans Sekretariat des Konkordats geschickt. Die Anmeldung zum Mentorat gilt auch als Anmeldung zur Potenzialanalyse.
Über die «Erweiterte Suche» können Sie die Suchresultate filtern nach Ihrer Kantonalkirche und nach den Funktionen Mentor*in oder Mentorat Leitung der jeweiligen Kantonal- und Landeskirchen.