Die Beschlüsse des Bundesrates haben eine weitgehende Aufhebung der geltenden Coronamassnahmen inkl.  Zertifikatspflicht zur Folge.

Demnach können unsere Weiterbildungsangebote wieder ohne Einschränkungen durchgeführt werden. Zertifikats- und Maskenpflicht entfällt, es bestehen auch keine Kapazitätsbeschränkungen mehr. Und die Anbieter sind nicht länger verpflichtet, ein Schutzkonzept vorzulegen.

Es wird allerdings weiterhin empfohlen, die Hygieneregeln einzuhalten und auf Abstand zu achten. Wer Symptome aufweist oder positiv getestet ist, kann nicht teilnehmen. Vorbehalten bleiben die lokal geltenden Regeln bei Kursen im Ausland. Allerdings plant auch Deutschland deutliche Öffnungsschritte im März und die Durchführung der dort geplanten Kurse sollte nicht gefährdet sein.

Wir freuen uns, können wir in der Weiterbildung, 23 Monaten nach der Verhängung des ersten Lockdowns, wieder zu einem normalen Betrieb zurückkehren.