Organe des Konkordats

a) die Konkordatskonferenz
b) das Büro der Konkordatskonferenz
c) die ständigen Kommissionen der Konkordatskonferenz
d) die nichtständigen Kommissionen der Konkordatskonferenz

Konkordatskonferenz

Die Konkordatskonferenz ist die oberste Konkordatsbehörde. Sie setzt sich zusammen aus je einer bevollmächtigten Vertretung der Kirchen- bzw. Synodalräte der Konkordatskirchen.

Büro der Konkordatskonferenz

Das Büro der Konkordatskonferenz setzt sich aus der Präsidentin/dem Präsidenten sowie der/dem ersten und zweiten Vizepräsidentin/Vizepräsidenten der Konkordatskonferenz zusammen. Die Sekretärin/der Sekretär der Konkordatskonferenz nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen teil.

Ständige Kommissionen der Konkordatskonferenz

Die ständigen Kommissionen der Konkordatskonferenz sind

Ausbildungskommission

Die Ausbildungskommission setzt sich aus fünf gewählten Mitgliedern und je einem Vertreter der theologischen Fakultäten der Universitäten Basel und Zürich zusammen. Eine Vertreterin/ein Vertreter der Beauftragten der Arbeitsstelle für die kirchliche Ausbildung nimmt an den Sitzungen mit beratender Stimme und Antragsrecht teil. Organisation und Verfahren der Ausbildungskommission regelt die Ausbildungsordnung

Prüfungskommission

Die Prüfungskommission setzt sich aus zwölf Mitgliedern zusammen. Die Prüfungsordnung regelt Organisation und Verfahren der Prüfungskommission sowie der kirchlichen Prüfungen. Der Prüfungskommission obliegt die Überprüfung der Voraussetzungen für die Zulassung zu den kirchlichen Prüfungen und die Durchführung derselben, einschliesslich der Anordnung ergänzender Studienleistungen.

Kommission für die Kirchliche Eignungsabklärung (KEK)

Die Kommission für kirchliche Eignungsklärung (KEK) besteht aus fünf Personen. Sie verantwortet die Eignungsklärungen im Hinblick auf den Pfarrberuf. Die KEK I besteht aus Rückmeldungen aus dem Ekklesiologisch-praktischen Semester während des Studiums – oder alternativ beim Quereinstieg – aus einem Assessment. Die KEK II schätzt die Eignung aufgrund von Rückmeldungen aus dem Lernvikariat ein. Die KEK legt die Beobachtungskriterien fest, ausserdem bestimmt sie die Assessorinnen und Assessoren sowie die Personen, welche Aufnahmegespräche für den Studiengang zum Quereinstieg in den Pfarrberuf führen.

Rekurskommission

Die Rekurskommission setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen. Sie entscheidet Rekurse in Dreierbesetzung.
Die Rekursverordnung regelt Organisation und Verfahren der Rekurskommission.

 

Ombudsstelle

A+W – Aus- und Weiterbildung der Pfarrerinnen und Pfarrer ist Teil der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich. Die Mitarbeitenden von A+W sind Angestellte der Zürcher Landeskirche. Insoweit besteht die Möglichkeit, mit Beschwerde an die Ombudsstelle des Kantons Zürich zu gelangen.

Kontakt: Ombudsstelle des Kantons Zürich, Jürg Trachsel, Ombudsmann, Forchstrasse 59, 8032 Zürich, T: 044 269 40 70, M: ombudsstelle@ombudsstelle.zh.ch

Geschäftsstelle
Büro der Konkordatskonferenz
Mitglieder der Ausbildungskommission
Mitglieder der Kommission KEK
Mitglieder der Prüfungskommission
Prüfungsberechtigte Fachexpert:innen
Mitglieder der Rekurskommission
Konkordatskirchen Sekretariate