Annullationskostenversicherung (AKV)
Preise
Eine Annullationkostenversicherung (AKV), die für alle Weiterbildungsveranstaltungen und Studienreisen obligatorisch ist. Sie tritt mit der Kursanmeldung in Kraft und wird mit dem Kursgeld in Rechnung gestellt. Die Bruttoprämie beträgt:
Kurskosten bis CHF 500: CHF 17
Kurskosten bis CHF 1'400: CHF 49
Kurskosten bis CHF 2'000: CHF 70
Kurskosten bis CHF 5'000: CHF 110
Kurskosten bis CHF 7'500: CHF 163
Die Bruttoprämie für modulare Langzeitweiterbildungen beträgt bei Arrangementpreisen bis CHF 2'500: CHF 100.
Verzicht auf Annullationskostenversicherung
Ein Verzicht auf die Annullationskostenversicherung kann nur gewährt werden, wenn dies bereits bei der Anmeldung vermerkt wird. Wir empfehlen dringend, bei der eigenen Versicherung abzuklären, ob die Übernahme von Kurskosten im Verhinderungsfall gewährleistet ist.
Abmeldungen durch die Teilnehmenden und Versicherungsleistungen AKV
Abmeldungen sind schriftlich an die in der Kursausschreibung angegebene Sekretariatsadresse zu richten. Für die Annullationskostenversicherung gelten die Bedingungen der AXA Winterthur Versicherung.
Versicherte Ereignisse:
- Der/die Versicherte verunfallt, erkrankt oder stirbt.
- Eine dem/der Versicherten nahe stehende Person verunfallt, erkrankt oder stirbt.
- Der/die Stellvertreter/in am Arbeitsplatz verunfallt, erkrankt oder stirbt.
- Der/die Versicherte verliert nach der Buchung der Weiterbildungsveranstaltung seinen/ihren Arbeitsplatz. Im versicherten Annullierungsfall werden die Kosten des Gesamtpreises abzüglich der Versicherungsprämie vergütet. In den genannten Fällen ist ein Nachweis für den Eintritt des Ereignisses erforderlich (Arztzeugnis etc.).
Bei NICHT versicherten Ereignissen sind bei Abmeldung folgende Kosten durch die/den Teilnehmende/n zu tragen:
- Bei Abmeldung weniger als 30 Tage vor Kursbeginn: Gesamtpreis
- Bei Abmeldung zwischen 89 und 30 Tagen vor Kursbeginn: Kursgeld (ohne Unterkunft und Verpflegung etc.)
- Bei Abmeldung bis 90 Tagen vor Kursbeginn: CHF 150
Bei Zusage zu einer Reise schuldet der/die Angemeldete/-n den Beitrag für die Reisekosten, wenn die Reisetickets bereits bestellt worden sind.