Die Angebote der Weiterbildung in den ersten Amtsjahren (WeA) sind speziell für Amtsanfängerinnen und Amtsanfänger konzipiert. Sie sollen den Amtseinstieg  begleiten und erleichtern und die im Lernvikariat erlangten Kompetenzen erweitern und vertiefen.

 

Weiterbildungsformate in der WeA

Seminare in den ersten Amtsjahren (SeA)
Kurse zu Themen, welche zu Beginn der Amtstätigkeit wichtig sind. Grundsätzliche Fragen auf dem Hintergrund eigener Erfahrungen werden in der Kursgruppe gemeinsam bearbeitet.

Coaching in den ersten Amtsjahren (CeA)
Mehrteiliges Begleitangebot vor Ort. Ein CeA schafft Gelegenheit,  Fragen beim Amtseinstieg mit einer erfahrenen Person  zur Sprache zu bringen und individuell zu bearbeiten.

Fachcoaching in den ersten Amtsjahren (FeA)
Vertiefung der Kompetenzen in einem bestimmten Handlungsfeld, begleitet von einer erfahrenen Fachperson in einer kleinen Gruppe mit Besuchen vor Ort und individuellem Feedback.

WeA-Tag
Der WeA-Tag ist ein Tag von WeA-Pfarrer:innen für WeA-Pfarrer:innen. Der Besuch eines WeA-Tages ist verpflichtend. Der nächste WeA-Tag findet am 13. Oktober 2023 in Aarau statt. 

Interessierte Pfarrer:innen  können an die WeA gelangen und bei genügender Beteiligung in Zusammenarbeit mit der WeA-Leitung ein eigenes Angebot entwickeln.

Detaillierte Informationen zu den WeA-Weiterbildungsformaten

 

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WeA-Recht und WeA-Pflicht

Die WeA ist für Pfarrerinnen und Pfarrer der Konkordatskirchen und der BEJUSO in den ersten fünf Amtsjahren verpflichtend. Zugleich haben sie das Recht, diese vom Konkordat speziell subventionierten Kurse zu besuchen.

Auf Antrag, z. B. bei Teilzeitarbeit, Mutter –Vaterschaft, Dissertationen etc.,  kann die WeA-Zeit unterbrochen oder verlängert werden.

Für Pfarrerinnen und Pfarrer, die nach dem 1. August 2019 ordiniert wurden, sind folgende Ausbildungselemente verpflichtend:

  • ein Einzelcoaching
  • eine WeA-Veranstaltung zum Thema «Führen und Leiten»
  • ein WeA-Angebot zur theologischen und persönlichen Schlussreflexion

Ausserdem besuchen alle WeA-Pfarrerinnen und Pfarrer eine Weiterbildungsberatung, die auch eine mögliche Schwerpunktbildung zum Thema haben kann.

Seit 2020 wird jährlich ein WeA-Tag angeboten, dessen Besuch einmal während der WeA-Zeit verpflichtend ist.

 

Kosten und Subvention

Die aktuellen Kosten der Angebote sind beim jeweiligen Angebot aufgeführt.

Für Pfarrpersonen im Konkordat gewährt das Konkordat eine erste Subvention. Ausserdem können bei Kirchgemeinde und/oder Kantonalkirche weitere Subventionen beantragt werden.

In den einzelnen Kantonalkirchen des Konkordats gelten unterschiedliche Regelungen in Bezug auf den Besuch von Weiterbildungen und deren Subventionierung.

 

Allgemeine Bedingungen

Hier finden Sie Informationen zu allgemeinen Bedingungen der WeA, zur Annullationskostenversicherung und zur Möglichkeit einen Kurs mit Baby zu besuchen.

Die Grundlage der WeA finden Sie in der:
Ausbildungsordnung Konkordat (gültig ab 01.08.2019)

 

WeA und andere Weiterbildungen

Je nach Reglement der Kantonalkirche wird die WeA zusätzlich oder statt der regulären Weiterbildung besucht. Bitte informieren Sie sich bei den bei Ihnen geltenden Regelungen.

 

Administration

Bei Antritt oder Wechsel einer Stelle (auch Stellvertretung) oder Ausstieg aus dem Pfarramt, die Arbeitsstelle A+W informieren: wea@bildungkirche.ch