Die Angebote der Weiterbildung in den ersten Amtsjahren (WeA) sind speziell für Amtsanfängerinnen und Amtsanfänger konzipiert. Sie sollen den Amtseinstieg begleiten und erleichtern und die im Lernvikariat erlangten Kompetenzen erweitern und vertiefen.
→ Flyer WeA Weiterbildung in den ersten Amtsjahren
Beinhaltet eine Reihe von Kursen zu Themen, welche zu Beginn der Amtstätigkeit wichtig sind und bei denen grundsätzliche Fragen auf dem Hintergrund eigener Erfahrungen in der Kursgruppe gemeinsam bearbeitet werden.
Ist ein mehrteiliges Begleitangebot vor Ort, das Gelegenheit schafft, Fragen beim Amtseinstieg mit einer erfahrenen Person zur Sprache zu bringen und individuell zu bearbeiten.
Dient der Vertiefung der Kompetenzen in einem bestimmten Handlungsfeld, begleitet von einer erfahrenen Fachperson in einer kleinen Gruppe mit Besuchen vor Ort und individuellem Feedback.
Interessierte Pfarrerinnen und Pfarrer können an die WeA gelangen und bei genügender Beteiligung in Zusammenarbeit mit der WeA-Leitung ein eigenes Angebot entwickeln.
Die WeA ist für Pfarrerinnen und Pfarrer der Konkordatskirchen und der BEJUSO in den ersten fünf Amtsjahren verpflichtend. Zugleich haben sie das Recht, diese vom Konkordat speziell subventionierten Kurse zu besuchen.
Auf Antrag, z. B. bei Teilzeitarbeit, Mutter –Vaterschaft, Dissertationen etc., kann die WeA-Zeit unterbrochen oder verlängert werden.
Für Pfarrerinnen und Pfarrer, die nach dem 1. August 2019 ordiniert wurden, sind folgende Ausbildungselemente verpflichtend:
Ausserdem besuchen alle WeA-Pfarrerinnen und Pfarrer eine Weiterbildungsberatung, die auch eine mögliche Schwerpunktbildung zum Thema haben kann.
Ab 2020 wird jährlich ein WeA-Tag angeboten, dessen Besuch einmal während der WeA-Zeit verpflichtend ist.
Die aktuellen Kosten der Angebote sind beim jeweiligen Angebot aufgeführt.
Für Pfarrpersonen im Konkordat gewährt das Konkordat eine erste Subvention. Ausserdem können bei Kirchgemeinde und/oder Kantonalkirche weitere Subventionen beantragt werden.
In den einzelnen Kantonalkirchen des Konkordats gelten unterschiedliche Regelungen in Bezug auf den Besuch von Weiterbildungen und deren Subventionierung.
Für Pfarrpersonen der Kirchen BE-JU-SO finden Sie das Formular «Subvention für einen WeA-Kurs».
Die Übersicht über das aktuelle Programm mit den entsprechenden Links zur Anmeldung finden Sie hier.
Sie können sich für alle Kurse 2020 und 2021 anmelden. Falls coronabedingte Änderungen erforderlich sind, werden wir die Kurse entsprechend anpassen und Sie informieren. Bei Änderungen des Kursformats ist eine kostenlose Abmeldung innerhalb einer viertägigen Frist möglich.
In den 5 Jahren, die die WeA umfasst, werden 8 Angebote besucht. Als Anhaltspunkte gelten:
Die Kurse können aus dem Programm der WeA und aus den Kursen von A+W und pwb, die für WeA-Pfarrpersonen geöffnet sind, frei gewählt werden.
Fest vorgesehen ist der Besuch eines Einzelcoachings im 1. Amtsjahr.
Zwei Kurse aus anderen Programmen ( zB aus dem Angebot von A+W/pwb/opf, Notfallseelsorge, Armeeseesorge) können nach vorgängigem Antrag als WeA-Kurs anerkannt werden.
Das Formular zur Kostensubvention durch das Konkordat finden Sie hier.
Für Beratungen wenden Sie sich an Pfarrerin Juliane Hartmann.
Hier finden Sie Informationen zu allgemeinen Bedingungen der WeA, zur Annullationskostenversicherung und zur Möglichkeit einen Kurs mit Baby zu besuchen.
Die Grundlage der WeA finden Sie in der:
Ausbildungsordnung Konkordat (gültig ab 01.08.2019)
Je nach Reglement der Kantonalkirche wird die WeA zusätzlich oder statt der regulären Weiterbildung besucht. Bitte informieren Sie sich bei den bei Ihnen geltenden Regelungen.
Für administrative Fragen wenden Sie sich an Béatrice Schaffner.
Für alle inhaltlichen Fragen wie auch Fragen nach Anerkennung externer Kurse oder Beurlaubungen wenden Sie sich an Pfarrerin Juliane Hartmann, Beauftragte WeA.
Beauftragte für die Ausbildung
Leiter Weiterbildung pwb
Administration Konkordat WeA