Die Arbeitsstelle A+W – Aus- und Weiterbildung der Pfarrerinnen und Pfarrer arbeitet auf Basis von mit allen Konkordatskirchen vereinbarten Rechtsgrundlagen. Sie sind strukturiert in vier Kategorien der Rechts-Hierarchie. 

 

Erste Ebene:

Konkordatsvertrag der 19 Konkordatskirchen

(alle reformierten Kirchen der Deutschschweiz, inkl. Tessin – ohne Bern-Jura-Solothurn)

Konkordat betreffend die gemeinsame Ausbildung der evangelisch-reformierten Pfarrerinnen und Pfarrer und ihre Zulassung zum Kirchendienst

 

Zweite Ebene: 

Ordnungen und Verordnungen

(von der Konkordatskonferenz verabschiedet)

In der Ausbildungsordnung sind alle Rechtsgrundlagen zu finden für die Durchführung der kirchlichen Ausbildung zum Pfarrberuf (Kirchliche Studienbegleitung während des Studiums, Mentorat, Ekklesiologisch-Praktisches Semester, Eignungsklärung KEK I, Lernvikariat, Praktische Prüfungen § 91-101, Schlussqualifikation KEK II §37-40.102, Weiterbildung in den ersten Amtsjahren).

Ausbildungsordnung Konkordat (Änderung vom 16.6.2023, gültig ab 1.1.2024)

Ausbildungsordnung Konkordat (Änderung vom 18.11.2021)

Rekursverordnung (Änderung vom 16.6.2023, gültig ab 1.1.2024)

Rekursverordnung

Geschäftsordnung

Verordnung über das Werbekonzept Theologiestudium (WEKOT)

Verordnung über den Quereinstieg ins Pfarramt (Änderungen vom 20.11.2020, gültig ab 1.1.2021)

Verordnung über den Quereinstieg ins Pfarramt (Teilrevision vom 15.11.2019)

Verordnung über den Quereinstieg ins Pfarramt (Änderung vom 15.6.2017)

Verordnung über den Quereinstieg ins Pfarramt (vom 8.4.2015)

 

Dritte Ebene: 

Richtlinien und Reglemente

(von der Ausbildungs- oder Prüfungskommission verabschiedet)

In den Richtlinien und Reglementen finden sich verbindliche Ausführungsbestimmungen und Erläuterungen zu den verschiedenen Teilen der Ausbildung:

Prüfungsrichtlinien

Prüfungsrichtlinien Anhang

Richtlinien und Empfehlungen für die Zuteilung von Praktikumsplätzen

 

Vierte Ebene: 

Merkblätter und Handreichungen zur Ausbildung

Ekklesiologisches Praktisches Semester: Merkblatt Absenzen

Lernvikariat: Merkblatt Zulassung zum Lernvikariat und Äquivalenzprüfung

Handreichung STH Basel

Merkblatt Absenzen

Zusammenarbeit Konkordatskirchen und Arbeitsstelle

 

Ombudsstelle

Während der kirchlichen Ausbildung können Beschwerden über die Arbeit von A+W bei der Ombudsstelle des Kantons Zürich eingereicht werden.

Ombudsstelle des Kantons Zürich
Jürg Trachsel, Ombudsmann
Forchstrasse 59
8032 Zürich
Telefon 044 269 40 70
ombudsstelle@ombudsstelle.zh.ch