Für die Zulassung zum Pfarrdienst gelten in allen Konkordatskirchen einheitliche Standards.

Voraussetzungen für den Pfarrdienst sind:

  • Master of Theology an der Universität Zürich oder Basel – oder äquivalentes Studium an einer anderen Fakultät
  • absolvierte Kirchliche Eignungsklärung KEK, die auch eine Potenzialanalyse umfasst.
  • Besuch einer Perspektiventagung
  • Begleitung durch Mentor:in.
  • absolviertes Ekklesiologisch-praktisches Semester (EPS)
  • absolvierte Seelsorgeübung
  • absolviertes einjähriges Lernvikariat
  • Wahlfähigkeitszeugnis nach bestandenem Lernvikariat
  • Ordination der Landeskirche

Alternative Studiengänge

Folgende Masterabschlüsse im Vollstudium Theologie sind äquivalent zu Zürich und Basel:

  • Bern
  • Genf
  • Lausanne

Ausländische universitäre Abschlüsse im deutschsprachigen Raum in evangelischer Theologie (Vollstudium Theologie, ohne Nebenfächer) sind im Normalfall äquivalent. Hier werden je nach Studienleistungen noch 30 bis 60 Kreditpunkte in reformierter Theologie in Zürich oder Basel als Auflage gestellt.

Katholische universitäre Abschlüsse im deutschsprachigen Raum sind im Normalfall äquivalent. Auch hier werden je nach Studienleistungen noch 30 bis 60 Kreditpunkte in reformierter Theologie in Zürich oder Basel als Auflage gestellt.

Für Studierende der Staatsunabhängigen Theologischen Hochschule Basel (STH Basel) in Riehen hat die Ausbildungskommission des Konkordats eine Handreichung erarbeitet. Der Abschluss ist grundsätzlich äquivalent zu einem Masterstudium. Als Auflage gilt aber, dass 60 Credits an der Universität Basel oder Zürich absolviert werden müssen.

Englischsprachige Abschlüsse sind im Normalfall nicht äquivalent. Eine Prüfung kann durch die Ausbildungskommission erfolgen. Ein Abschluss Master of Theology an der Uni Südafrika (UNISA) mit einem Bachelor am IGW Zürich ist nicht äquivalent. Jede Form von Nachdiplom-Masterstudium, die besonders von englischen Universitäten angeboten werden, und jede Form von Fernstudium (USA und andernorts) sind nicht äquivalent.

Äquivalenzprüfung der Ausbildungskommission

Falls ein äquivalenter Studiengang oder ein universitäres Masterstudium in Theologie vorliegt und/oder falls andere Praktika vorliegen, kann eine Äquivalenzprüfung und/oder (Teil-)Dispens des EPS oder anderer Ausbildungsteile bei der Ausbildungskommission beantragt werden.

Zur Äquivalenzprüfung muss ein Gesuch mit vollständigem Dossier (inkl. CV und allen Studien- oder Praxisleistungen) an das Sekretariat der Ausbildungskommission eingereicht werden petra.felix@zhref.ch

Das Lernvikariat kann nicht ersetzt werden. Es ist der einzige Weg zur Erlangung der Wahlfähigkeit im Konkordat. Das Wahlfähigkeitszeugnis ist auch Voraussetzung für Spezialpfarramts-Stellen wie Spitalseelsorge.

Ausländische Ordination

Für Bewerber:innen auf Pfarrstellen mit vollständiger akademischer und praktischer Ausbildung (1. und 2. theologisches Examen inkl. Lernvikariat) sowie mit einer ausländischen Ordination gibt es ein Äquivalenzverfahren, das von den anstellenden Konkordatskirchen selbst angeboten wird, teilweise in Zusammenarbeit mit der Ausbildungskommission. Meist umfasst es ein Kolloquium bei der kantonalen Kirchenbehörde und einen Pfarrdienst auf Probe (z. B. 2 Jahre mit intensiver Begleitung). Eine Wahl kann im Normalfall nach zwei Jahren erfolgen.