Die Landeskirchen begleiten Studierende, die zu ihrer Kirche gehören, durch Mentorinnen und Mentoren. Speziell ausgebildete Pfarrer:innen aus dem Gemeindepfarramt sind mit den Studierenden im Regelstudium wie im Quereinstieg von Studienbeginn an bis vor den Anfang des Lernvikariats unterwegs.

Die Mentorinnen und Mentoren unterstützen und fördern ihre Mentees in ihrer persönlichen Entwicklung. Grundlage und Ausgangspunkt dafür bieten neben Gesprächen und eigenen Eindrücken auch – sofern vorhanden – die Ergebnisse der Potenzialanalyse, die Schlussberichte des Ekklesiologisch-praktischen Semesters, und der Bericht des Assessments.


Arbeitsweise

Zentraler Punkte des Mentorats sind regelmässige Standortgespräche. Jährlich finden mindestens zwei Treffen zwischen Mentee und Mentor:in statt.

Mögliche Gesprächsthemen:

  • Beziehung zwischen persönlicher, theologischer und spiritueller Entwicklung
  • Studienschwerpunkte und/oder Wendepunkte in der persönlichen Entwicklung während des Studienverlaufs
  • Berufsziel Pfarramt: Klärung von Unsicherheiten und Fragen
  • Themen, die aus Potenzialanalyse, EPS  und Assessment entstanden sind.
  • Auswerten der Veranstaltungen an der Universität
  • Wahrnehmen von Theologie im Kontext von Kirche und Gesellschaft

Neben Reflexionsgesprächen können auch praktische Tätigkeiten und deren Auswertung eine Möglichkeit sein, die persönliche Entwicklung der Mentees zu fördern. Diese können auch als Entscheidungsgrundlage für die Weiterführung der kirchlichen Ausbildung in Richtung Pfarramt dienen.

Mentor:innen geben über die Inhalte des Mentorats keine Auskunft. Bei der Anmeldung zum Lernvikariat ist das tatsächliche Stattfinden des Mentorats eine der notwendigen Voraussetzungen.

Anmeldung zum Mentorat

Die Studierenden melden sich am Anfang des Studiums bei ihrer Kantonal- oder Landeskirche an. In Absprache mit den Verantwortlichen für die Studierendenbetreuung wählen sie bei ihrer zuständigen Kirche (in der Regel die Kirche ihres ursprünglichen Wohnorts) eine Mentorin oder einen Mentor aus. Falls eine gewünschte Pfarrperson nicht aufgelistet ist, nehmen sie Kontakt mit der zuständigen Landeskirche auf.

Mentor oder Mentorin können nicht die Leitung des EPS oder des Lernvikariats übernehmen.
Eine Mentorin oder ein Mentor begleitet nicht mehr als zwei Studierende gleichzeitig.

Das Anmeldeformular wird elektronisch ausgefüllt, von den Studierenden, dem Mentor oder der Mentorin und den Verantwortlichen der Landeskirche unterzeichnet und ans Sekretariat des Konkordats geschickt. Die Anmeldung zum Mentorat gilt auch als Anmeldung zur Potenzialanalyse.

Für Mentorinnen und Mentoren:
 

Einführung 

Einmal jährlich wird eine für alle neuen Mentor:innen verpflichtende Einführung ins Mentorat angeboten.

Ziel des Nachmittags ist die Vermittlung von Informationen über die aktuelle Form der kirchlichen Ausbildung, eine Einführung in den Umgang mit den Ergebnissen der Potenzialanalyse und des Assessments sowie Hinweise zur Arbeit mit Zielen im Mentorat. Der Besuch der Einführung ist Voraussetzung für die Übernahme von Mentees.

Nächster Termin:
Mittwoch, 6. November 2024, 9.15 – 12.30 Uhr in Zürich

Austausch und Weiterbildungstreffen

Ebenfalls einmal jährlich wird ein Austausch- und Weiterbildungstreffen bisheriger und neuer Mentor:innen angeboten.

Nächster Termin:
Donnerstag, 23. Mai 2024, 9.15 – 12.15 Uhr in Zürich

Ziel des Treffens ist die Vermittlung von neuen Informationen rund um die Ausbildung, der Erfahrungsaustausch und die Begegnung mit relevanten Akteur:innen der Ausbildung.