Kirchliche Eignungsklärung
Die kirchliche Eignungsklärung hat zum Ziel, die persönliche Eignung der Studierenden für den Pfarrberuf festzustellen. Diese ist neben der wissenschaftlich-theologischen Qualifikation (Universität) und neben der theologisch-anwendenden Qualifikation (Kirchliche Ausbildung) für die Ausübung des Pfarrberufes entscheidend ist.
Potenzialanalyse
Die Potenzialanalyse findet jeweils im Herbst statt. Sie kann schon früh im Studium erfolgen und gibt der Studierenden eine individuelle Rückmeldung ohne qualifizierende Wirkung bezüglich der Eignung für den Pfarrberuf. Wir empfehlen, die Potenzialanalyse möglichst früh im Studium zu absolvieren.
Alle Studierenden, die sich bis zum 31. Juli zum Mentorat angemeldet haben, werden jeweils im Herbst zur Potenzialanalyse eingeladen.
Voraussetzung für den Besuch der Potenzialanalyse ist, dass Studierende einen Mentor oder eine Mentorin haben.
Die Potenzialanalyse beginnt mit zwei Standortbestimmungen, die von den Studierenden und einer selbst gewählten Person als Fremdeinschätzung online ausgefüllt werden.
Der STEP (Standortbestimmung im Entwicklungsorientierten Pfarrprofil) zeigt den Stand der individuellen Kompetenzentwicklung, der BIP (Bochumer Inventar zur berufsbezogenen Persönlichkeitsbeschreibung) gibt Hinweise auf die berufsbezogene Persönlichkeitsentwicklung.
Im anschliessenden Auswertungsgespräch mit einer externen Fachperson werden die Ergebnisse mit der Biographie der Studierenden verbunden und individuelle Entwicklungsfelder erarbeitet. Die Ergebnisse der Potenzialanalyse sind vertraulich und dienen als Standortbestimmung im Hinblick auf die Persönlichkeitsentwicklung. Sie sind Grundlage für die Arbeit im Mentorat. Darum machen die Studierenden die Ergebnisse der Tests und des Auswertungsgesprächs ihren Mentor:innen zugänglich. Das Gespräch selber findet ohne die Mentor:innen statt.
Die Potenzialanalyse ist nicht qualifizierend. Sie ist gewissermassen ein Selbst-Assessment: Bin ich für diesen Beruf geeignet?
Der Besuch der Potenzialanalyse ist Voraussetzung für den Besuch des EPS. Besonders sinnvoll ist es, die Potenzialanalyse im Herbst vor dem EPS zu absolvieren und die Ergebnisse für die Lernplanung fruchtbar zu machen.
Wichtig!
Im Jahr 2023 werden die Auswertungsgespräche (Dauer 1 ¾ Stunden) zwischen dem 27. Oktober und dem 7. November stattfinden. Die genauen Daten werden per Doodle vereinbart. Andere Termine sind nicht möglich.
Kirchliche Eignungsklärung I (KEK I) und Assessment
Die Bestätigung der personalen Eignung besteht entweder in einer positiven Rückmeldung von Akteuren im ekklesiologisch-praktischen Semester EPS (Praktikumsleitende, Beauftragte für die Ausbildung und weitere Akteure) und der Empfehlung der Kantonalkirche nach dem EPS.
Konnte die personale Eignung nicht im Rahmen des EPS bestätigt werden, klärt ein eintägiges Assessment die Eignung.
Für die Rückmeldung im Rahmen des EPS wird ein Bogen mit Kriterien und Indikatoren zur Verfügung gestellt. Die erwähnten Akteure füllen ihn aus und stellen damit eine Ampel.
Sind alle Ampeln auf grün, ist die Eignung festgestellt. Die Kommission für Eignungsklärung KEK validiert die Feststellung und beschliesst die Zulassung zum Vikariat ohne weitere Abklärungen.
Ist eine oder sind mehrere Ampeln auf orange gestellt, sind noch Fragen zu Eignung offen. Dann kommt es zu einem eintägigen Assessment. In diesem Assessment werden überfachliche Kompetenzen geprüft, die dem Kompetenzstrukturmodell entsprechen. Anschliessend lädt die Kommission für Eignungsklärung zu einem Runden Tisch ein, an dem der:die Hauptassessor:in, die Leitung des Kirchenpraktikums, sowie die Beauftragte für die Ausbildung sitzen. Am Runden Tisch werden Beobachtungen der Mitwirkenden ausgetauscht. Anschliessend entscheidet die Kommission für Eignungsklärung über die Zulassung zur weiteren kirchlichen Ausbildung.
Bei einem negativen Entscheid der Kommission für Eignungsklärung wird die:der Studierende vor der endgültigen Beschlussfassung angehört. Wenn nach dem EPS eine oder mehrere Ampeln auf rot gestellt werden und damit die Eignung grundsätzlich infrage gestellt ist, entscheidet die Kommission für Eignungsklärung über das weitere Vorgehen.
Die Entscheidungen der Kommission für Eignungsklärung KEK sind rekursfähig.
Kirchliche Eignungsklärung II (KEK II)
Im Rahmen der Schlussqualifikation des Lernvikariats findet die Kirchliche Eignungsklärung II statt. Darin nehmen die Vikariatsleitung, der oder die Beauftragte für die Ausbildung, die Ausbildungssupervisoren oder -supervisorinnen sowie die Konkordatskirchen zur persönlichen Eignungen der Vikare und Vikarinnen Stellung. Sie stellen dafür grüne oder orange Ampeln, falls die Eignung fraglich ist. Ist eine oder mehrere Ampeln auf orange gestellt, lädt die Kommission für Eignungsklärung den Vikar oder die Vikarin, den Vikariatsleiter oder die Vikariatsleiterin und den Beauftragten oder die Beauftragte für die Ausbildung zu einem Schlussqualifikationsgespräch ein.
Die Kommission beschliesst, ob die Schlussqualifikation bestanden ist. Eine nicht bestandene Schlussqualifikation kann einmal wiederholt werden.