Die kirchliche Ausbildung ist kantonsübergreifend im Rahmen des «Konkordats betreffend die gemeinsame Ausbildung der evangelisch-reformierten Pfarrerinnen und Pfarrer und ihre Zulassung zum Kirchendienst» geregelt. Dem Konkordat gehören alle deutschsprachigen reformierten Landeskirchen, mit Ausnahme der Kirchen Bern-Jura-Solothurn und der Romandie, an. Mit diesen besteht eine entsprechende Vereinbarung.

Zum kirchlichen Ausbildungsweg im Konkordat gehören neben und nach dem  Masterstudium Theologie:

1. Phase: während des Studiums

2. Phase: nach dem Masterabschluss

3. Phase: zum Berufseinstieg

Diesen Weg begleitet ein Ausbildungsportfolio.

Die kirchlichen Arbeitsstellen und die Theologischen Fakultäten der Deutschschweiz arbeiten mit Strukturen und Ausbildungsgefässen, welche die beiden ersten Phasen aufeinander abstimmen und beziehen.

Dies gilt für alle drei Ausbildungssysteme in der Schweiz (Konkordat, Bern-Jura-Solothurn, Romandie).