Der Weg ins Pfarramt in den Konkordatskirchen
Wer reformierte Pfarrerin oder reformierter Pfarrer werden möchte, absolviert als erstes eine theologisch-grundlegende Ausbildung an der Universität Basel oder Zürich (Master of Theology). Als zweiter Schritt folgt die theologisch-umsetzende Ausbildung, die die Kirchen verantworten.
Diese kirchliche Ausbildung ist kantonsübergreifend im Rahmen des «Konkordats betreffend die gemeinsame Ausbildung der evangelisch-reformierten Pfarrerinnen und Pfarrer und ihre Zulassung zum Kirchendienst» geregelt. Dem Konkordat gehören alle 19 reformierten Landeskirchen der Schweiz, mit Ausnahme der Kirchen Bern-Jura-Solothurn und der Romandie, an. Mit diesen besteht jedoch eine Vereinbarung über die Gleichartigkeit der Pfarr-Ausbildung.
Eine dritte Phase der Ausbildung folgt in den ersten Amtsjahren.
Die kirchlichen Arbeitsstellen und die Theologischen Fakultäten der Deutschschweiz arbeiten mit Strukturen und Ausbildungsgefässen, welche die drei oben genannte Phasen aufeinander abstimmen und beziehen.
Dies gilt für alle drei zurzeit aktuellen Ausbildungssysteme in der Schweiz (Konkordat, Bern-Jura-Solothurn, Romandie).
Zum kirchlichen Ausbildungsweg im Konkordat gehören – parallel und nach dem Masterstudium Theologie:
- die Perspektiventage
- die Potenzialanalyse
- das Mentorat
- die Eignungsabklärung im Rahmen der Praktika oder in Form eines erweiterten Eignungsklärung (KEK)
- das Ekklesiologisch-praktische Semester (EPS)
- eine Seelsorgeübung
- das einjährige Lernvikariat
- die Weiterbildung in den ersten Amtsjahren (WeA)
Diesen Weg begleitet ein Ausbildungsportfolio.
Seit Herbst 2015 gibt es an den Theologischen Fakultäten Zürich und Basel einen Studiengang für Quereinsteiger. Seit 2018 wird er jährlich angeboten. Interessierte können sich via E-Mail auf eine Liste setzen lassen, damit sie aktuelle Informationen über den nächsten Aufnahmeprozess erhalten.