Wer reformierte Pfarrerin oder reformierter Pfarrer werden möchte, absolviert als erstes eine theologisch-grundlegende Ausbildung an der Universität Basel oder Zürich (Master of Theology). Parallel dazu beginnt die theologisch-umsetzende Ausbildung, die die Kirchen verantworten.

Diese kirchliche Ausbildung ist kantonsübergreifend im Rahmen des «Konkordats betreffend die gemeinsame Ausbildung der evangelisch-reformierten Pfarrerinnen und Pfarrer und ihre Zulassung zum Kirchendienst» geregelt. Dem Konkordat gehören alle 19 reformierten Landeskirchen der Schweiz, mit Ausnahme der Kirchen Bern-Jura-Solothurn und der Romandie, an. Mit diesen besteht jedoch eine Vereinbarung über die Gleichartigkeit der Pfarr-Ausbildung.

Eine dritte Phase der Ausbildung folgt in den ersten Amtsjahren.

Die kirchlichen Arbeitsstellen und die Theologischen Fakultäten der Deutschschweiz arbeiten mit Strukturen und Ausbildungsgefässen, welche die drei oben genannte Phasen aufeinander abstimmen und beziehen. Das Gesamtcurriculum über alle drei Phasen basiert auf dem Kompetenzstrukturmodell für den Pfarrberuf, das die Konkordatskirchen als gemeinsames Zielbild für den Pfarrberuf beschlossen haben.

Dies gilt für alle drei zurzeit aktuellen Ausbildungssysteme in der Schweiz (Konkordat, Bern-Jura-Solothurn, Romandie).

Zum kirchlichen Ausbildungsweg im Konkordat gehören – parallel und nach dem Masterstudium Theologie:

Diesen Weg begleitet ein Ausbildungsportfolio.

Seit Herbst 2015 gibt es an den Theologischen Fakultäten Zürich und Basel einen Studiengang für Quereinsteiger. Seit 2018 wird er jährlich angeboten. Interessierte können sich via E-Mail auf eine Liste setzen lassen, damit sie aktuelle Informationen über den nächsten Aufnahmeprozess erhalten.

Zulassung zum Pfarrdienst
Gesamtcurriculum der Pfarr-Ausbildung
Ordination